Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ortsgemeinde Hergersweiler möchte ihre Website für möglichst viele Menschen gut zugänglich gestalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie barrierefrei unser Internetangebot derzeit ist, welche Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind und an wen Sie sich bei Fragen oder Hinweisen wenden können.

Die Ortsgemeinde Hergersweiler ist bemüht, ihre Website www.hergersweiler.de im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.hergersweiler.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV-RP vereinbar.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom 2026-03-23.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

  • Einzelne Bilder und Grafiken enthalten noch keine durchgängig aussagekräftigen Alternativtexte.
  • Verlinkte PDF-Dokumente und andere herunterladbare Dateien sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet.
  • Bei einzelnen Bedienelementen, Formularen und eingebundenen Inhalten kann die Bedienung per Tastatur oder die Zuordnung von Beschriftungen eingeschränkt sein.
  • Teilweise entsprechen Farbkontraste sowie die Verständlichkeit einzelner Link- und Bedienelemente noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Überarbeitung älterer Inhalte, Dokumente oder eingebetteter Medien ist derzeit in Einzelfällen noch nicht möglich und kann eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern diese nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich gerne bei uns melden.

Ortsgemeinde Hergersweiler
Ortsbürgermeister Helmut Heib
Hauptstraße 21
76872 Hergersweiler

Telefon: 06349 7888
Mobil: 0157 54223315
E-Mail: OB.Hergersweiler@vgbza.de

Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Website nutzen.

Wir prüfen Ihre Hinweise und bemühen uns, Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsstelle

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, und Sie auf Ihre Mitteilung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ellen Kubica
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Website: www.lb.rlp.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2026-03-23 erstellt.

Sie wurde zuletzt am 2026-03-23 überprüft.

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